1. Entgelte
1. Die VHS erhebt Entgelte für ihre Leistungen.
2. Eine Zahlungspflicht entsteht mit der Anmeldung.
3. Die Zahlungspflicht besteht auch uneingeschränkt, wenn die Teilnahme versäumt, die Veranstaltung nicht regelmäßig besucht oder der Besuch vorzeitig abgebrochen wird.
4. Die Zahlungspflicht entsteht auch ohne Anmeldung durch die Teilnahme an einer Veranstaltung oder Teilen davon.
5. Zusätzlich zu Entgelten für die Kursteilnahme können Kosten für Material, Verpflegung, o.ä. anfallen, die in der Regel gesondert ausgewiesen sind.
2. Teilnahmeberechtigung und Anmeldung
1. Zur Teilnahme an den Kursen der Akademie Flechtsommer berechtigt eine verbindliche Anmeldung.
2. Die Anmeldung bei der VHS Geschäftsstelle Beverungen ist schriftlich, per Fax oder per Mail möglich.
3. Plätze in Kursen werden in der Reihenfolge der eingehenden Anmeldungen vergeben. Anmeldungen können nur berücksichtigt werden, soweit im gewünschten Kurs noch Plätze frei sind.
4. Die Anmeldung wird erst verbindlich, nachdem die volle Teilnahmegebühr auf das VHS-Konto überwiesen wurde.
3. Teilnehmerbegrenzung und Mindestteilnehmerzahl
1. In teilnehmerbegrenzten Kursen wird die Anmeldung ungültig, wenn der Kurs schon ausgebucht ist. In diesem Fall erfolgt eine Benachrichtigung.
2. Eine unzureichende Zahl von Voranmeldungen kann dazu führen, dass der Kurs nicht stattfindet.
4. Anmeldebestätigung
1. Nach der schriftlichen Anmeldung wird eine Anmeldebestätigung verschickt, die die Rechnung für den gebuchten Kurs beinhaltet.
5. Zahlungsweise
1. Die Zahlung der Kursgebühren erfolgt ausschließlich per Überweisung innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Rechnung.
6. Rücktritt und Abmeldung
1. Rücktritt durch den Teilnehmer vor Kursbeginn ist nur aus wichtigen Gründen (Krankheit, Todesfall) mit einem schriftlichen Nachweis bis 10 Tage vor Kursbeginn möglich. In diesem Fall erfolgt eine 30%ige Kostenrückerstattung. Der Rücktritt ist ausschließlich möglich an die VHS Geschäftsstelle Beverungen.
2. Findet ein Kurs aus von der Volkshochschule zu vertretenden Gründen nicht, nur teilweise oder in einer gegenüber der Ankündigung wesentlich veränderten Form statt, werden die gezahlten Beträge erstattet. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden. Der Wechsel eines/er Dozenten/in ist keine wesentliche Änderung.
7. Versicherungsschutz
1. Für die Hörer und Dozenten der Volkshochschule ist beim Versicherungsverband für Gemeinden und Gemeindeverbände in Köln eine Unfallversicherung abgeschlossen. Der direkte Weg von der Wohnung zu den Veranstaltungen der Volkshochschule und zurück ist in den Versicherungsschutz mit einbezogen, unabhängig davon, welche Beförderungsmittel benutzt werden. Mögliche Schadensfälle sind unverzüglich an die Geschäftsstelle zu melden.
2. Für anderweitige Schäden übernimmt die VHS keine Haftung.
8. Datenschutz
1. Die VHS behandelt persönliche Daten der Teilnehmer im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Daten werden vertraulich behandelt und ausschließlich zur Durchführung der Bildungsveranstaltung erhoben und verarbeitet. Die genaueren Informationen finden Sie nachstehend.
9. Termine
1. Die Kurse der Akademie Flechtsommer 2024 beginnen am Samstag, 27. Juli und enden am Donnerstag, 12. September 2024.
10. Ermäßigungen
1. Die Kurse der Akademie Flechtsommer sind von der Ermäßigung ausgeschlossen